VO (EG) 1071/2009 · ART. 3

Zur EU-Lizenz, mit Antragsbegleitung inklusive

Die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) setzt vier Voraussetzungen dauerhaft voraus: Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Wir übernehmen die vierte als externer Verkehrsleiter und begleiten den gesamten Antrag dazu.

  1. Niederlassung: eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung im Inland, mit Zugriff auf Fahrzeuge und Geschäftsunterlagen.
  2. Zuverlässigkeit: keine schweren Verstöße, die Unternehmen oder Verkehrsleiter in Frage stellen.
  3. Finanzielle Leistungsfähigkeit: nachgewiesenes Eigenkapital, gestaffelt nach Fahrzeugzahl.
  4. Fachliche Eignung: eine benannte Person mit bestandener IHK-Fachkundeprüfung. Das ist unsere Rolle.
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RÜCKRUF

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Schritt 1/3

Wie viele Fahrzeuge?

Ablauf und Dauer

Nach vollständiger Antragstellung entscheidet die Genehmigungsbehörde gesetzlich innerhalb von bis zu drei Monaten. Unvollständige Unterlagen verlängern die Frist. Deshalb prüfen wir Ihre Unterlagen vorab auf Vollständigkeit.

CHECKLISTE

Welche Unterlagen Sie brauchen

Die Genehmigungsbehörde verlangt eine Reihe von Nachweisen unterschiedlicher Aussteller, von der Gewerbeanmeldung bis zur Bescheinigung der finanziellen Leistungsfähigkeit. Unsere Checkliste listet sie vollständig auf.

Checkliste herunterladen

Stand: Juli 2026

Was die EU-Lizenz wirklich kostet

Zwei getrennte Rechnungen: unsere monatliche Vergütung als Verkehrsleiter, und die Behördengebühren, die unabhängig von uns anfallen (Stand: Juli 2026).

  • Verkehrsleitung (monatlich)ab 749 €
  • Behörden-Grundgebühr (einmalig)300–500 €
  • je Fahrzeug-Ausfertigung (einmalig)80–100 €
  • Registerauszüge (einmalig)ab 13 €

INKLUSIVE

Antragsbegleitung: 0 € statt separat berechnet

  • Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Ausfüllen der Formulare nach Ihren Angaben
  • Einreichung bei der Genehmigungsbehörde

Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit, füllen die Formulare nach Ihren Angaben aus und reichen den Antrag bei der Genehmigungsbehörde ein. Im Verkehrsleiter-Abo inklusive.

Marktüblich wird die Antragsphase separat berechnet, monatlich, bis zur Lizenzerteilung (Stand: Juli 2026).

OFFEN AUSGEWIESEN

Offen ausgewiesen: die Nachberechnungsklausel

Das Abo ist monatlich kündbar. Kündigen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung der Lizenz, berechnen wir die Antragsbegleitung mit 490 € nach. Die Bedingungen stehen in den AGB.

ADD-ON

Vollmacht-Service (optional)

Auf Wunsch übernehmen wir den Behördengang direkt per Vollmacht, statt ihn nur zu begleiten. Ein einmalig bezahltes Add-on.

490–690 € einmalig

FRAGEN

Was passiert bei einer Ablehnung?

Ist die Rechtslage strittig, vermitteln wir einen Fachanwalt für Transportrecht. Wir führen selbst kein Widerspruchs- oder Klageverfahren.

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